Nachhaltigkeit als Verantwortung – Unternehmen im Wandel
Nachhaltigkeit ist längst kein optionales Extra mehr – sie ist eine unternehmerische Pflicht. Unternehmen stehen mehr denn je in der Verantwortung, nachhaltige Prinzipien nicht nur zu versprechen, sondern sie konsequent in ihre Geschäftsstrategie zu integrieren. Ein entscheidender Maßstab dafür sind die ESG-Kriterien (Environment, Social, Governance), die Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsaspekte umfassen. Wer sich an diesen Dimensionen orientiert und transparent über seine Nachhaltigkeitsmaßnahmen berichtet, erfüllt nicht nur gesetzliche Anforderungen, sondern stärkt auch seine Reputation. Das zahlt sich langfristig aus – wirtschaftlich, gesellschaftlich und ökologisch.
CSRD: Nachhaltigkeit als Pflicht – und Chance
Mit der neuen EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD), die am 5. Januar 2023 in Kraft trat, steigen die Anforderungen an Unternehmen. Sie müssen künftig umfassender und detaillierter über ihre Nachhaltigkeitsmaßnahmen berichten – und das nicht nur als separates Dokument, sondern direkt im jährlichen Geschäftsbericht. Die Berichterstattung orientiert sich an internationalen Standards wie den UN-Leitprinzipien und der ISO 2600. Innerhalb der EU definieren die ESRS (European Sustainability Reporting Standards) die konkreten Anforderungen, die Unternehmen erfüllen müssen.
Doch was bedeutet das konkret? Unternehmen sind nun verpflichtet, faire Geschäftspraktiken zu etablieren, ihre Mitarbeitenden zu fördern, nachhaltige Ressourcen zu nutzen, aktiv zum Umwelt- und Klimaschutz beizutragen und verantwortungsbewusste Lieferketten zu entwickeln. Nachhaltigkeit wird damit endgültig zu einem festen Bestandteil unternehmerischen Handelns.
Wer ist betroffen – und ab wann?
Die Umsetzung der CSRD erfolgt schrittweise:
- Ab 2024: Unternehmen, die bereits nach der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) berichtspflichtig waren, müssen die neuen Anforderungen umsetzen. Dies betrifft insbesondere kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten.
- Ab 2025: Die Berichtspflicht gilt für alle großen Unternehmen, die mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:
- Mehr als 250 Mitarbeitende
- Nettoumsatz von über 50 Millionen Euro
- Bilanzsumme über 25 Millionen Euro
- Ab 2026: Auch kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) müssen einen Nachhaltigkeitsbericht vorlegen. Sie können ihre Berichterstattung jedoch bis 2028 aufschieben.
Was gilt für Tochterunternehmen?
Falls einzelne Tochterunternehmen ESG-relevante Risiken oder Chancen aufweisen, müssen diese explizit in die Nachhaltigkeitsberichterstattung einfließen. Ist die Muttergesellschaft berichtspflichtig, kann sie Tochterunternehmen in den eigenen Bericht integrieren – sofern dies die spezifischen Nachhaltigkeitsaspekte ausreichend abbildet. Andernfalls müssen betroffene Tochtergesellschaften eine separate, CSRD-konforme Berichterstattung vornehmen.
Impulse aus der Branchenkonferenz „CSRD-Reporting im Krankenhaus – Anforderungen erfüllen und Chancen nutzen“
Um Unternehmen bestmöglich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten, fand am 21. Januar 2025 die Branchenkonferenz „CSRD-Reporting im Krankenhaus“ statt. Hier wurden wertvolle Einblicke in die praktische Umsetzung der neuen Berichtspflichten vermittelt. Besonders hervorgehoben wurde die Bedeutung eines strukturierten Vorgehens:
- Grundlagen verstehen: Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den neuen Berichtsrahmen vertraut machen.
- Klare Verantwortlichkeiten definieren: Wer im Unternehmen ist für welche Nachhaltigkeitsthemen zuständig?
- Maßnahmen und Ziele formulieren: Was soll erreicht werden? Welche Meilensteine sind realistisch?
- Transparente Kommunikation sicherstellen: Sowohl intern als auch extern müssen Nachhaltigkeitsmaßnahmen nachvollziehbar dokumentiert und vermittelt werden.
- Netzwerke nutzen: Der Erfahrungsaustausch mit anderen Unternehmen kann helfen, Herausforderungen besser zu meistern.
Neben der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben wurden auch die Chancen betont, die eine nachhaltige Unternehmensstrategie bietet. Erfolgreiche Nachhaltigkeitsmaßnahmen steigern nicht nur die Glaubwürdigkeit eines Unternehmens, sondern können auch Innovationspotenziale freisetzen.
Nachhaltigkeit erfolgreich umsetzen – Qmitment begleitet Sie dabei
Wir unterstützen Ihr Unternehmen gezielt bei der Umsetzung der CSRD-Berichtspflicht und der Entwicklung nachhaltiger Unternehmensstrategien. Unser Leistungsspektrum umfasst:
- Strategische Beratung & Coaching
Wir begleiten Sie im Projektmanagement, um eine strukturierte und effiziente Umsetzung sicherzustellen. Dabei helfen wir Ihnen, gesetzliche Anforderungen zu verstehen und in eine erfolgreiche Nachhaltigkeitsstrategie zu übersetzen.
- Datenerfassung & Berichterstellung
Von der Erhebung relevanter Daten bis zur fertigen Berichterstattung übernehmen die Strukturierung Ihrer Nachhaltigkeitsdaten und unterstützen Sie aktiv bei der Durchführung der Stakeholder- und Wesentlichkeitsanalyse. Hierbei nutzen wir, das von Ihnen gewählten Berichtstool.
- Prozessbegleitung & Support
Während des gesamten Berichtsprozesses stehen wir Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite. Wir klären offene Fragen, unterstützen bei der internen Organisation und helfen Ihnen, einen effizienten Ablauf zu gestalten.
- Kommunikation & Transparenz
Nachhaltigkeitsberichterstattung erfordert eine klare und glaubwürdige Kommunikation. Wir helfen Ihnen, Ihre ESG-Daten verständlich aufzubereiten und Stakeholdern transparent zu vermitteln – intern wie extern.
Digitale Lösungen für Ihre Berichterstattung
Um Ihre Nachhaltigkeitsdaten korrekt zu erfassen und den CSRD-Anforderungen gerecht zu werden, haben Sie die Möglichkeit u.a. mit folgenden Berichtstools zu arbeiten:
Die Managementsoftware „Cubemos“ des DKTIG
Speziell für Gesundheitseinrichtungen und Krankenhäuser entwickelt, bietet „Cubemos“ ein Online-Portal zur Verwaltung und Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten. Die Software ermöglicht die Erfassung von Managementkennzahlen, die Analyse von Entwicklungstrends und die Durchführung von Stakeholderbefragungen. Auch die Wesentlichkeitsanalyse wird durch digitale Funktionen erleichtert.
> Information Managementsoftware DKTIG – Cubmos (PDF)
Die DNK-Datenbank
Die kostenlose DNK-Datenbank (Deutscher Nachhaltigkeitskodex) bietet Unternehmen aller Branchen – insbesondere Gesundheitseinrichtungen – eine digitale Plattform für ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung. Ab Februar 2025 wird eine neue BETA-Version bereitgestellt, die speziell an die CSRD-Anforderungen angepasst ist. Unternehmen können hier ihre Berichte strukturieren, Ziele und Risiken erfassen und den Bericht an das DNK-Büro zur formalen Prüfung senden.
> Information Datenbank Deutscher Nachhaltigkeitskodex (PDF)
Ihr Weg zur erfolgreichen Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die Anforderungen der CSRD sind anspruchsvoll – aber mit der richtigen Strategie können sie nicht nur erfüllt, sondern gewinnbringend in die Unternehmensführung integriert werden.
Lassen Sie uns diesen Weg gemeinsam gehen!
Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung – wir begleiten Sie gerne auf Ihrem Weg zu einer nachhaltigen Zukunft.