Übergangsfristen laufen aus! Alles, was Sie jetzt zum Eintrag in das Transparenzregister wissen müssen

Was ist das Transparenzregister?

Das Transparenzregister ist ein Verzeichnis für Unternehmensdaten. Ursprünglich im Juni 2017 mit dem Geldwäschegesetz (GwG) eingeführt, dient das Transparenzregister der Erfassung von wirtschaftlich Berechtigten bestimmter Vereinigungen und Rechtsgestaltungen. Es soll dazu dienen, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern.

Zum 01. August 2021 trat durch das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG) eine wesentliche Veränderung in Kraft. Auf Grundlage dieses Gesetzes wandelt sich das Transparenzregister zu einem Vollregister, da die so genannte Mitteilungsfiktion wegfällt.

 

Für wen gilt die Pflicht zum Eintrag?

Juristische Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften müssen sich aktiv in das Transparenzregister eintragen, unabhängig davon, ob sich diese Angaben bereits aus anderen öffentlichen Registern (z. B. Handels-, Genossenschafts-, Partnerschaftsregister) ergeben. Ausnahmen gelten für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts und eingetragene Vereine.

Welche Fristen gelten für den Eintrag ins Transparenzregister?

Bis zum 30. Juni 2022 müssen GmbHs, Genossenschaften und europäische Genossenschaften oder Partnerschaften die mitteilungspflichtigen Angaben an das Transparenzregister übermitteln. Aktiengesellschaften, SE und Kommanditgesellschaften auf Aktien mussten diese Mitteilung bereits bis zum 31.03.2022 vorgenommen haben. In allen anderen Fällen gilt eine Frist bis zum 31.12.2022.

 

Wie funktioniert der Eintrag in das Transparenzregister?

Die Mitteilung kann durch Personen mit einer gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen Vertretungsbefugnis erfolgen. Die Registrierung eines Nutzerkontos erfolgt elektronisch nach Anmeldung auf der Webseite des Transparenzregisters unter www.transparenzregister.de. Hier finden sich auch weiterführende Informationen.

Nutzerkonto Transparenzregister

Lassen Sie die Fristen nicht verstreichen! Es drohen Geldbußen bis zu 150.000 Euro durch das Bundesverwaltungsamt!

Haben Sie weitere Fragen zum Eintrag in das Transparenzregister? Wir beraten Sie gern.