Irren ist menschlich – Organisationsverschulden ist vermeidbar

Gesetzliche und rechtliche Rahmenbedingungen und verstärkter Wettbewerbsdruck bestimmen die Arbeit im Gesundheitswesen. Selbst wenn Mitarbeiter stets nach bestem Gewissen und unter Berücksichtigung von geltendem Recht und aktuellen Standards agieren, können im Arbeitsalltag Fehler unterlaufen. Schon kleine Nachlässigkeiten, eine Verwechslung oder ein Irrtum reichen in der Medizin aus: schwere körperliche Beeinträchtigungen von Patienten oder im schlimmsten Fall sogar Todesfälle können die Folge sein.

 

Fehler passiert? Wer haftet im Schadensfall?

 Aber wer trägt eigentlich die Verantwortung und haftet in Situationen, in denen Mitarbeiter zwar rechtskonform handeln, aber Organisationsstrukturen unzureichend sind und Fehler begünstigen? Ist es die (be-)handelnde Person oder die Organisation? Krankenhausträger müssen ihrer Pflicht nachkommen, den Betrieb derart zu organisieren, dass das Personal seine Aufgaben nach dem aktuellen Stand der medizinischen Erkenntnis erfüllen kann.

Im Schadensfall wird die Kausalkette vom individuellen (Fehl-)Verhalten eines Behandlers zurückverfolgt bis hin zu den Führungskräften und Entscheidern, die die Organisation geschaffen haben oder beeinflussen. Bei organisationsbedingten Fehlern kann der Schaden dem Arbeitgeber angelastet werden. Man spricht hier vom sogenannten Organisationsverschulden. Beispiele hierfür sind Mängel in der Qualifikation, der Koordination, der Kompetenzabgrenzung oder bei der Delegation. Zivil- und strafrechtliche Konsequenzen können die Folge sein.

Nicht selten korrelieren fehlerhaftes Behandlungsverhalten und organisatorische oder infrastrukturelle Defizite. Unterlassen Unternehmen zum Beispiel Aufsichtsmaßnahmen, die strafrechtliche Verstöße verhindern können, handeln sie ordnungswidrig. Geldbußen von bis zu einer Million Euro können die Folge sein – eine Haftpflichtversicherung tritt hier nicht ein.

 

Haftungsrisiken im Gesundheitswesen minimieren

Um die Patientensicherheit zu gewährleisten, tragen Mitarbeiter demnach große Verantwortung. Die Organisation muss aber Strukturen bereitstellen, die es ermöglichen diese Verantwortung auch zu übernehmen. Die Vielzahl an stetig aktualisierten oder neu verabschiedeten Gesetzen, Verordnungen, Anordnungen und Richtlinien im Gesundheitswesen ist praktisch unüberschaubar. Hier den Überblick zu behalten und auf dem aktuellen Stand zu bleiben, stellt für jedes Haus und jeden Mitarbeiter eine enorme Herausforderung dar.

Qmitment unterstützt Organisationen im Gesundheitswesen hier mit einer Lösung: Das Dashboard Qmanaged ist eine übersichtliche Systemlösung mit niederschwelligem Zugang. Auf Grundlage einer Prozesslandkarte ordnet Qmanaged den Abläufen Ihrer Organisation die relevanten Gesetze, entsprechenden Dokumente und Beauftragte zu. So wird das Bewusstsein und die Verantwortung der Mitarbeiter gestärkt und das Haftungsrisiko Ihres Unternehmens minimiert.

 

Rechtsverzeichnis, Dokumentenmanagement und Beauftragtenwesen – Drei Bausteine für besseren Überblick

Neben einem Rechtsverzeichnis ermöglicht Qmanaged ein individuelles und strukturiertes Dokumentenmanagement, sodass die langwierige Suche nach wichtigen Dateien und veraltete Versionen der Vergangenheit angehören. Das Beauftragtenwesen bildet den dritten Baustein des Qmanaged Dashboards. Es dient der Umsetzung gesetzlicher Vorschriften oder der Umsetzung einer Management-Norm. Es schafft Transparenz im Zusammenhang mit den verantwortlichen Personen, den Beauftragten, und ihren Aufgaben zum Beispiel im Bereich der Arbeitssicherheit oder Hygiene.

 

Das Qmanaged Dashboard ordnet anhand Ihrer Prozesslandkarte relevante rechtliche Vorgaben & Gesetze zu.
Qmanaged ist mit Ihrem Beauftragtenwesen verknüpft. So finden Sie immer den passenden Ansprechpartner.
Mit dem Qmanaged Dokumentenmanagement finden Sie relevante Dokumente auf einen Blick.

Wollen Sie auch die Haftungsrisiken Ihres Hauses senken? Interessiert Sie das Qmanaged Dashboard? Wir beraten Sie gern.